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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hilco Textil GmbH

(Stand: Oktober 2016)

 

§ 1

Geltung der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hilco Textil GmbH gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte. Dies gilt auch dann, wenn die Hilco Textil GmbH den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinweist. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn die Hilco Textil GmbH in Kenntnis oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden ausführt.

2. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Hilco Textil GmbH maßgebend.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist auch für den Fall ausdrücklich ausgeschlossen, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Kunden vorgesehen ist.

4. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz der Hilco Textil GmbH.

 

§ 2

Angebote, Vertragsschluss und Beschaffenheit der Kaufsache

1. Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Soll die zu liefernde Ware nach Vorstellung des Kunden nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein, muss der Kunde auf die entsprechenden Erwartungen und Umstände schriftlich hinweisen. Unterbleibt dies, bestehen keine Mängel- und Schadensersatzansprüche.

3. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB).

4. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausführung des Auftrags zustande. Zur Annahme eines vom Kunden unterbreiteten Angebots ist die Hilco Textil GmbH durch schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Zugang des Angebots berechtigt.

5. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von der Hilco Textil GmbH geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Kunden nicht unzumutbar belasten.

 

§ 3

Lieferfrist, Höhere Gewalt, Teillieferung, Auftragsstornierung

1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei Lieferfristen um ungefähre Angaben.

2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.

3. Die Hilco Textil GmbH steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.

4. Eine vereinbarte Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt).

5. Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen, wobei bei der Bemessung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Die Hilco Textil GmbH wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so ist sowohl der Kunde als auch die Hilco Textil GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an die Hilco Textil GmbH auswirken.

6. Die Hilco Textil GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

7. Rechte und Ansprüche wegen Verzuges stehen dem Kunden nur zu, wenn die Hilco Textil GmbH den Verzug zu vertreten hat.

8. Bestellmengen, die der Kunde bei Erteilung des Auftrages angibt, sind Richtwerte für die spätere Auslieferung. Die Hilco Textil GmbH behält sich aber das Recht vor, diese Mengen geringfügig im Verhältnis zur Bestellmenge zu über-/unterschreiten.

9. Bei einer Auftragsstornierung werden - soweit diese möglich ist - 10% des stornierten Nettoauftragswertes als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

 

§ 4

Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

1. Alle genannten Preise gelten in Euro.

2. Für alle Lieferungen an inländische Kunden und Kunden ohne gültige Umsatzsteuer-ID-Nummer wird zusätzlich zu den Netto-Preisen die zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige deutsche Umsatzsteuer berechnet.

3. Die Rechnungen werden zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

4. Die Rechnungen sind wie folgt zahlbar:

     Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 4 % Skonto  

     Ab 11. bis 30. Tag nach Rechnungsstellung mit 2,25 % Skonto

     Ab 31. – 60. Tag nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug

     Ab dem 61. Tag tritt Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein.

5. Liegen zwischen dem Vertragsschluss und Gefahrübergang mehr als zweiundzwanzig Wochen und hat die Hilco Textil GmbH das Überschreiten dieses Zeitraums nicht schuldhaft herbeigeführt, so ist die Hilco Textil GmbH berechtigt, den Preis entsprechend den entstandenen Produktionsmehrkosten zu erhöhen.

 

§ 5

Zahlung nach Fälligkeit

1. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Zinsen von 9% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet.                                    Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.

2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist die Hilco Textil GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt ihr vorbehalten.

3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z.B. drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann die Hilco Textil GmbH bei allen Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, weitere Lieferungen verweigern bzw. von diesen Lieferverträgen zurücktreten. Im Übrigen gilt § 321 BGB.

4. Gerät der Kunde mit einer Forderung in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen beantragt oder verschlechtert sich nachweislich seine Bonität erheblich, werden alle sonstige Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Die Hilco Textil GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichend Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei mehreren fälligen Rechnungen behält sich die Hilco Textil GmbH das Recht vor, eine Zahlung, Raten- oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet und die älteste Fälligkeit aufweist.

5. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und durch die Hilco Textil GmbH unbestritten sind und anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6

Eigentumsvorbehalt

1. Die Hilco Textil GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Hilco Textil GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Hilco Textil GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Hilco Textil GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache und deren Verwertung befugt, den Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die offenen Forderungen anzurechnen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Hilco Textil GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Hilco Textil GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Hilco Textil GmbH entstandenen Ausfall.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zuverkaufen. Er tritt der Hilco Textil GmbH jedoch alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der Hilco Textil GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Hilco Textil GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, kann die Hilco Textil GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Hilco Textil GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

§ 7

Gefahrübergang, Verpackung und Versand

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Werk auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die Kosten für Verpackung, Versand, Zollgebühren etc. werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

2. Die Verpackungsart sowie die Versandart werden von der Hilco Textil GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen ausgewählt.

 

§ 8

Mängelhaftung, Schadensersatz

1. Die Mängelrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen haben schriftlich unter Angabe der Art und des Umfanges der Abweichung von der vereinbarten bzw. üblichen Beschaffenheit der Ware zu erfolgen.

2. Ein Sachmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware unter Berücksichtigung der Regelung im § 2 Absatz 2 spürbar von der vereinbarten Ausführung, Beschaffenheit und Verwendungseignung abweicht.

3. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Hilco Textil GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung von neuer mangelfreier Ware.

4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die beanstandete Ware auf Kosten der Hilco Textil GmbH zurückgeben.

5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Nacherfüllungsmaßnahmen führen nicht zu einer Verlängerung der in Satz 1 geregelten Frist.

6. Die Hilco Textil GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Die Hilco Textil GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn die Hilco Textil GmbH wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

8. Die Hilco Textil GmbH haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

9. Die Hilco Textil GmbH haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.

10. Im Falle der Vereinbarung einer vertraglichen Garantie haftet die Hilco Textil GmbH entsprechend der Garantieerklärung.

11. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und Behandlung ist ausgeschlossen.

12. Die Hilco Textil GmbH haftet nicht für Mängel an einem Endprodukt, wenn dieses Endprodukt zusätzlich mit Teilen anderer Lieferanten hergestellt wird und der Mangel sich auf die Fehlerhaftigkeit solcher Beistellteile zurückführen lässt.

 

§ 9

Schutzrechte 

1. Die Hilco Textil GmbH übernimmt gegenüber dem Kunden die Haftung dafür, dass die Ware in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde die Hilco Textil GmbH unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen der Hilco Textil GmbH vorgeht. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, erlischt das Haftungsrecht der Hilco Textil GmbH.

2. Verändert der Kunde die Ware oder verbindet die Ware mit anderen Waren oder Produkten und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, entfällt die Haftung der Hilco Textil GmbH.

3. Ebenso haftet die Hilco Textil GmbH nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für Ware, die nach Zeichnungen, Entwicklungen, Vorgaben, Design, Mustern oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist. Der Kunde hat die Hilco Textil GmbH in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

§ 10

Unterstützung in Produkthaftungsfällen

1. Der Kunde wird Produkte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte nicht verändern. Er wird insbesondere vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde die Hilco Textil GmbH im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.

2. Ist die Hilco Textil GmbH zur Einleitung von Maßnahmen, insbesondere zur Produktwarnung oder zum Produktrückruf verpflichtet, so wird der Kunde die Hilco Textil GmbH mit besten Kräften unterstützen.

3. Der Kunde wird die Hilco Textil GmbH unverzüglich in Schriftform über ihm bekannt werdende Risiken informieren.

 

§ 11

Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den §§ 3, 8, 9 und 10 vorgesehen, ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

2. Soweit die Haftung gegenüber der Hilco Textil GmbH nach diesen Bedingungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Geschäftsführer, Vertreter und Mitarbeiter.

 

§ 12

Schlußbestimmungen

1. Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung werden von der Hilco Textil GmbH nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand des Firmensitzes der Hilco Textil GmbH.

3. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Firmensitz der Hilco Textil GmbH.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.